Bürgerbegehren eingereicht
Bürgerbegehren überreicht – Danke für 333 Unterschriften!
Am 11. Juni 2025 haben wir dem Bürgermeister das Bürgerbegehren samt 333 Unterschriften offiziell überreicht.
Benötigt gewesen wären nur 160 Unterschriften – also 7 % der Wahlberechtigten.
Dass wir mehr als doppelt so viele Stimmen sammeln konnten – und das innerhalb kürzester Zeit trotz der Pfingstferien – zeigt deutlich:
👉 Die Bürgerinnen und Bürger möchten mitentscheiden.
Ein ganz herzliches DANKE an alle, die mit ihrer Unterschrift ein Zeichen gesetzt haben – und ebenso an alle, die bereitstanden, aber in der Kürze der Zeit nicht mehr zum Zug kamen.

Wie geht es jetzt weiter?
Die Gemeinde hat nun die Aufgabe, das Bürgerbegehren formal zu prüfen:
- Sind die Unterschriften gültig?
- Entspricht die Fragestellung den rechtlichen Anforderungen (§ 21 Abs. 3 GemO)?
Wenn die Verwaltung keine rechtlichen Einwände erhebt, wird das Begehren vorraussichtlich in der nächsten Gemeinderatssitzung am 03. Juli 2025 behandelt.
Dann gibt es zwei mögliche Szenarien:
Der Gemeinderat lehnt das Begehren ab → dann kommt es automatisch zum Bürgerentscheid, bei dem alle Wahlberechtigten abstimmen.
Der Gemeinderat übernimmt die Forderung des Bürgerbegehrens → in diesem Fall entfällt der Bürgerentscheid.
333
Eingereichte Unterschriften
Die Anzahl der gesammelten Unterschriften, die das Bürgerbegehren ermöglicht haben.
100%
Erfolgreiche Einreichung
Bestätigung, dass das Bürgerbegehren offiziell eingereicht wurde und jetzt geprüft wird.
1
Seitingen-Oberflacht
Die engagierte Gemeinschaft, die das Bürgerbegehren mit ihrer Unterschrift unterstützt hat.
Was könnte noch dazwischenkommen?
Obwohl die formalen Hürden relativ klar geregelt sind, gibt es einige mögliche Stolpersteine.
Wenn die Fragestellung als unzulässig eingestuft wird (z. B. wegen angeblicher Unklarheit oder rechtlicher Bedenken), könnte das Begehren abgelehnt werden.
In der Vergangenheit gab es in anderen Gemeinden auch Versuche, durch Verwaltungsformalitäten oder inhaltliche Umdeutungen ein Bürgerbegehren zu verzögern oder auszuhebeln.
FÜR DIESEN FALL, WAS Geschieht DANN?
Wir hoffen, dass in Seitingen-Oberflacht ein fairer Umgang mit dem Anliegen der Bürgerschaft erfolgt – und dass Transparenz und demokratischer Respekt höher gewichtet werden als formale Hürden.
Wir sind vorbereitet – auch für den Fall, dass es zu einer Auseinandersetzung über die Zulässigkeit kommt.
