Faktencheck

Unsere Klarstellung zum Faktencheck der Gemeinde

Am 25.09.2025 hat Bürgermeister Jürgen Buhl in einer E-Mail sowie in einem „Faktencheck“ auf der Gemeindeseite öffentlich behauptet, unsere Bürgerinitiative verbreite Unwahrheiten. Am 26.09.2025 wurde das zu dem im Gemeindeblatt veröffentlicht. Wir halten diese Vorwürfe für unbegründet; die Wortwahl „Unwahrheiten“ betrachten wir als unsachlich. Unser Ziel ist es, der Bevölkerung größtmögliche Transparenz zu ermöglichen.

Daher stellen wir den Aussagen des Bürgermeisters unsere sachlichen Erwiderungen gegenüber. Jeweils oben finden Sie seine Kritik im Originalwortlaut, darunter unsere Argumente – so, wie wir sie auch an Herrn Buhl übermittelt haben. Unser vollständiges Antwortschreiben veröffentlichen wir zudem am Ende dieser Darstellung.

Ein Bürgerentscheid sollte nach unserer Überzeugung von Argumenten und überprüfbaren Fakten getragen werden. Persönliche Angriffe oder unsachliche Wortwahl („ad hominem“) helfen nicht weiter, denn sie zielen darauf ab, eine Position oder ihre Vertreter in Misskredit zu bringen und zugleich von der eigentlichen Argumentation abzulenken, statt die Sache selbst zu beleuchten.

Wir bleiben unserem Weg der sachlichen und respektvollen Wortwahl treu – im Interesse einer fairen Debatte und im Sinne aller Bürgerinnen und Bürger.

Der Faktencheck im Überblick

Bürgermeister Buhl

„Gewinne“: Den in der Infobroschüre der Gemeinde genannten jährlichen Pachteinnahmen von ca. 500.000 Euro/Jahr liegen konkrete Angebote von seriösen Anlagenbetreibern zugrunde. Alle Gemeinderäte konnten diese Angebote einsehen.

unserSo

Gewinne: Ihre Aussage „Den in der Infobroschüre der Gemeinde genannten jährlichen Pachteinnahmen von ca. 500.000 Euro/Jahr liegen konkrete Angebote von seriösen Anlagenbetreibern zugrunde. Alle Gemeinderäte konnten diese Angebote einsehen“ steht im Widerspruch zu den Äußerungen der Projektierer am Informationsabend sowie zu der Tatsache, dass diese Angaben erst nach dem Informationsabend veröffentlicht wurden und somit einer Überprüfung durch die Bürger entzogen bleiben. Durch die unscharfe Formulierung entsteht der Eindruck belastbarer Angebote. Üblicherweise werden solche Angebote jedoch erst dann vorgelegt, wenn konkrete Messergebnisse und fundierte Kosteneinschätzungen vorliegen. Ab diesem Zeitpunkt sind sie in der Tat nichtöffentlich, weil sie Daten enthalten, die für konkurrierende Unternehmen relevant sind. Bis dahin handelt es sich in der Regel um Grobkostenschätzungen. Zur Klarstellung: Am Informationsabend am 27.06.2025 haben sich die Projektierer gegenteilig geäußert. Was aber haben die Gemeinderäte denn nun konkret zu sehen bekommen? Wer hat angeboten, wann wurde angeboten, wie viele Windräder enthielt das Angebot? Wie begründet sich in diesem frühen Stadium eine Geheimhaltung? Zumindest die Strommenge wird sonst gerne genannt, um zu veranschaulichen, wie viele Haushalte von einem geplanten Windpark versorgt werden sollen.

Bürgermeister Buhl

„Finanzausgleich“: Im Finanzausgleichgesetz ist geregelt, welche Einnahmen der Gemeinde der Berechnung ihrer Steuerkraft zugrunde liegen. Pachteinnahmen gehören hierzu nicht. Wenn die Gemeinde also 500.000 Euro Pacht einnimmt, bleiben 100 % in der Gemeindekasse.

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Pachteinnahmen/Finanzausgleich: Unsere Aussagen beruhen auf öffentlich zugänglichen Regelungen und Erfahrungen vergleichbarer Gemeinden. Die Darstellung „100 % der Pacht bleiben in der Gemeindekasse“ ist aus unserer Sicht unvollständig. In der Realität hängt die Netto-Wirkung vom Gesamtpaket ab – also von Pacht, Gewerbesteuer und Fördermitteln. Juristisch mag es zutreffen, dass Pachten im engeren Sinn nicht unmittelbar in die Steuerkraftberechnung einfließen. Praktisch wirken sich jedoch erhöhte Einnahmen auf den kommunalen Finanzausgleich sowie auf Förderprogramme aus. Ein Teil der zusätzlichen Einnahmen wird dadurch wieder kompensiert. Wir halten es deshalb für irreführend, den Eindruck zu erwecken, es würden „100 %“ ohne weitere Effekte in der Gemeindekasse verbleiben.

Bürgermeister Buhl

„Entscheidung der Stadt Tuttlingen“ (S.2): Die Stadt Tuttlingen hat die auf Gemarkung Eßlingen liegenden Waldflächen im Windvorranggebiet aufgrund ihrer Topgrafie nicht weiterverfolgt. Starke Hanglagen lassen sich wirtschaftlich nicht erschließen.

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Tuttlingen/Eßlingen: In der Regionalplanung wird das gesamte Gebiet durch die JUWI-Projektierung ausgewiesen, nicht nur die Fläche von Tuttlingen. Entsprechend der Topologie vor Ort ist auf allen Flächen mit erheblichen Mehrkosten zu rechnen, die selbstverständlich in die Rentabilität einfließen. Ihre jetzige Begründung für den Ausstieg Tuttlingens findet sich in keiner Ihrer früheren Darstellungen. Im Gegenteil: Ich darf Sie an Ihre eigene Aussage im Schwäbische Zeitung-Artikel vom 16.12.2024 erinnern: „Der Forst allein kann höchstens zwei Windräder bauen – ob sich das für einen Investor überhaupt lohnt, ist fraglich.“

Bürgermeister Buhl

„Rentabilität“: Wenn sich aus den im Flyer genannten Gründen der Standort „Oberer Berg/Höllbühl“ als unwirtschaftlich herausstellt, wird kein Investor dort bauen. Dann bleiben die Flächen wie bisher Wald.

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Rentabilität: Wenn sich aus den im Flyer genannten Gründen der Standort „Oberer Berg/Höllbühl“ als unwirtschaftlich herausstellt, wird kein Investor dort bauen. Dann bleiben die Flächen wie bisher Wald. Wie man einen unwirtschaftlichen Standort unter bestimmten Bedingungen in einen für den Betreiber – nicht für die Gemeinde – wirtschaftlichen Standort verwandeln kann und mit welchen Stellschrauben das möglicherweise gelingt, reißen wir im Themenkomplex an. Auch hier wäre es angeraten gewesen, externe Fachleute zu diesem Thema vortragen zu lassen, um eine sachliche Gesamtbetrachtung dieser Aspekte zu ermöglichen.

Bürgermeister Buhl

„Trinkwasserschutz“ (S. 8): Auf der Abbildung ist das Fundament eines Windrads bis auf die wasserführenden Schichten reichend falsch dargestellt. Ein Fundament eines Windrads ist nur wenige Meter (5-7) dick. Die wasserführenden Schichten liegen fast 100 Meter tiefer..

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Trinkwasserschutz und Geologie: Wir haben bewusst Fragen gestellt, die aus unserer Sicht von Gutachten zu klären sind. Dass die tatsächliche Fundamenttiefe anders ist als in einer schematischen Grafik dargestellt, ergibt sich bei dem Willen zum Nachdenken von selbst. Ob und wie nachhaltig die Wasserzuflüsse zu den Wasserleitern durch welche Art von Fundament oder gegebenenfalls Pfahlgründungen gestört werden können, erläutern Ihnen gerne Hydrologen und Geologen. Ignoriert man Erfahrungen aus vergleichbaren Projekten – wie beim Bau des Windparks Goldboden, wo 108 Betonpfähle einen Hangrutsch verhindern sollen – blendet man zentrale Risiken aus. Dort heißt es weiter: „Eines von drei Fundamenten für den Windpark Goldboden ist bereits fertiggestellt. Bei den anderen beiden werden in den nächsten Tagen jeweils fünf Probepfähle 15 Meter tief ins Erdreich gerammt. Dann müssen Gutachter darüber befinden, ob die Standfestigkeit der 230 Meter hohen Windräder gewährleistet ist.“ Genau deshalb fordern wir belastbare Gutachten, bevor irreversible Entscheidungen getroffen werden.

Bürgermeister Buhl

„Wald“ (S.8): Unser Gemeindewald bliebe auch bei Abholzung von 7 ha (1,3 % der gesamten Waldfläche) nachhaltig, weil mehr Holz nachwächst als jährlich eingeschlagen wird. Die bisher bewilligte Förderung für klimaangepasstes Waldmanagement (derzeit 55.600 Euro/Jahr) wird nur um den Anteil von ca. 1,3 % gekürzt, also 720 Euro. Knapp 55.000 Euro/Jahr verbleiben bei der Gemeinde.

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Wald und Förderung: Unsere Darstellung basiert auf den offiziellen Förderbedingungen. Wenn hier nur ein Teilverlust eintritt, ist das eine wichtige Information, die wir selbstverständlich einarbeiten. Darüber hinaus bezweckt das Programm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ die Förderung einer klimaresilienten Waldbewirtschaftung, die über gesetzliche Mindestanforderungen hinausgeht. Ich halte es für nicht ausgeschlossen, dass mit der Errichtung von Windrädern und den damit verbundenen Eingriffen eine Verletzung von Förderbedingungen eintritt, was zum Verlust oder zur Rückforderung der Förderung führen kann — insbesondere wenn:

die Windräder auf Waldflächen errichtet werden, die im Fördervertrag enthalten sind,

dadurch Bewirtschaftungskriterien nicht mehr eingehalten werden können, oder

die Förderrichtlinie ausdrücklich ein solches Vorhaben als Ausschlussgrund vorsieht.
Wenn Sie also nur eine Kürzung von 1,3 % annehmen, lassen Sie uns dazu bitte einen Nachweis zukommen. Wir veröffentlichen Klarstellungen.

Unser Schreiben im OriginalTExt

Sehr geehrter Herr Buhl,

vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir nehmen Ihre Rückmeldung ernst und möchten auf Ihre Kritik eingehen.

Zunächst möchten wir betonen, dass unsere Bürgerinitiative ihre Aufgabe darin sieht, Fragen und Bedenken aufzugreifen, die in der Bevölkerung bestehen, und diese in verständlicher Form darzustellen. Unser Flyer soll zum Nachdenken anregen und die Bürgerinnen und Bürger dazu ermutigen, sich eine eigene Meinung zu bilden.

Grundsätzlich ist zunächst festzuhalten, dass wir mehrfach eine öffentliche Diskussion in Form von Veranstaltungen angeboten haben, bei der man direkt – und mit Unterstützung externer Experten – die Fragen und Standpunkte in aller Ruhe hätte klären können. Warum Sie sich dem verweigert haben, bleibt offen.

Ihre Wortwahl und die Unterstellung, wir würden bewusst falsche Informationen verbreiten, weisen wir entschieden zurück. Solche Formulierungen sind weder geeignet, eine sachliche Debatte zu fördern, noch tragen sie zur Vertrauensbildung bei. Ich zitiere eine Ihrer eigenen Aussagen, die sich leider in der Praxis gegenteilig darstellen, aus dem Zeitungsartikel vom 16.12.2024 (Schwäbische): „Befürworter und Gegner sollen ihre Meinung sagen können“, erklärt Seitingen-Oberflachts Bürgermeister Jürgen Buhl.

Zu einigen Ihrer Punkte:

  • Gewinne: Ihre Aussage „Den in der Infobroschüre der Gemeinde genannten jährlichen Pachteinnahmen von ca. 500.000 Euro/Jahr liegen konkrete Angebote von seriösen Anlagenbetreibern zugrunde. Alle Gemeinderäte konnten diese Angebote einsehen“ steht im Widerspruch zu den Äußerungen der Projektierer am Informationsabend sowie zu der Tatsache, dass diese Angaben erst nach dem Informationsabend veröffentlicht wurden und somit einer Überprüfung durch die Bürger entzogen bleiben. Durch die unscharfe Formulierung entsteht der Eindruck belastbarer Angebote. Üblicherweise werden solche Angebote jedoch erst dann vorgelegt, wenn konkrete Messergebnisse und fundierte Kosteneinschätzungen vorliegen. Ab diesem Zeitpunkt sind sie in der Tat nichtöffentlich, weil sie Daten enthalten, die für konkurrierende Unternehmen relevant sind. Bis dahin handelt es sich in der Regel um Grobkostenschätzungen. Zur Klarstellung: Am Informationsabend am 27.06.2025 haben sich die Projektierer gegenteilig geäußert. Was aber haben die Gemeinderäte denn nun konkret zu sehen bekommen? Wer hat angeboten, wann wurde angeboten, wie viele Windräder enthielt das Angebot? Wie begründet sich in diesem frühen Stadium eine Geheimhaltung? Zumindest die Strommenge wird sonst gerne genannt, um zu veranschaulichen, wie viele Haushalte von einem geplanten Windpark versorgt werden sollen.
  • Pachteinnahmen/Finanzausgleich: Unsere Aussagen beruhen auf öffentlich zugänglichen Regelungen und Erfahrungen vergleichbarer Gemeinden. Die Darstellung „100 % der Pacht bleiben in der Gemeindekasse“ ist aus unserer Sicht unvollständig. In der Realität hängt die Netto-Wirkung vom Gesamtpaket ab – also von Pacht, Gewerbesteuer und Fördermitteln. Juristisch mag es zutreffen, dass Pachten im engeren Sinn nicht unmittelbar in die Steuerkraftberechnung einfließen. Praktisch wirken sich jedoch erhöhte Einnahmen auf den kommunalen Finanzausgleich sowie auf Förderprogramme aus. Ein Teil der zusätzlichen Einnahmen wird dadurch wieder kompensiert. Wir halten es deshalb für irreführend, den Eindruck zu erwecken, es würden „100 %“ ohne weitere Effekte in der Gemeindekasse verbleiben.
  • Tuttlingen/Eßlingen: In der Regionalplanung wird das gesamte Gebiet durch die JUWI-Projektierung ausgewiesen, nicht nur die Fläche von Tuttlingen. Entsprechend der Topologie vor Ort ist auf allen Flächen mit erheblichen Mehrkosten zu rechnen, die selbstverständlich in die Rentabilität einfließen. Ihre jetzige Begründung für den Ausstieg Tuttlingens findet sich in keiner Ihrer früheren Darstellungen. Im Gegenteil: Ich darf Sie an Ihre eigene Aussage im Schwäbische Zeitung-Artikel vom 16.12.2024 erinnern: „Der Forst allein kann höchstens zwei Windräder bauen – ob sich das für einen Investor überhaupt lohnt, ist fraglich.“
  • Trinkwasserschutz und Geologie: Wir haben bewusst Fragen gestellt, die aus unserer Sicht von Gutachten zu klären sind. Dass die tatsächliche Fundamenttiefe anders ist als in einer schematischen Grafik dargestellt, ergibt sich bei dem Willen zum Nachdenken von selbst. Ob und wie nachhaltig die Wasserzuflüsse zu den Wasserleitern durch welche Art von Fundament oder gegebenenfalls Pfahlgründungen gestört werden können, erläutern Ihnen gerne Hydrologen und Geologen. Ignoriert man Erfahrungen aus vergleichbaren Projekten – wie beim Bau des Windparks Goldboden, wo 108 Betonpfähle einen Hangrutsch verhindern sollen – blendet man zentrale Risiken aus. Dort heißt es weiter: „Eines von drei Fundamenten für den Windpark Goldboden ist bereits fertiggestellt. Bei den anderen beiden werden in den nächsten Tagen jeweils fünf Probepfähle 15 Meter tief ins Erdreich gerammt. Dann müssen Gutachter darüber befinden, ob die Standfestigkeit der 230 Meter hohen Windräder gewährleistet ist.“ Genau deshalb fordern wir belastbare Gutachten, bevor irreversible Entscheidungen getroffen werden.
  • Rentabilität: Wenn sich aus den im Flyer genannten Gründen der Standort „Oberer Berg/Höllbühl“ als unwirtschaftlich herausstellt, wird kein Investor dort bauen. Dann bleiben die Flächen wie bisher Wald. Wie man einen unwirtschaftlichen Standort unter bestimmten Bedingungen in einen für den Betreiber – nicht für die Gemeinde – wirtschaftlichen Standort verwandeln kann und mit welchen Stellschrauben das möglicherweise gelingt, reißen wir im Themenkomplex an. Auch hier wäre es angeraten gewesen, externe Fachleute zu diesem Thema vortragen zu lassen, um eine sachliche Gesamtbetrachtung dieser Aspekte zu ermöglichen.
  • Wald und Förderung: Unsere Darstellung basiert auf den offiziellen Förderbedingungen. Wenn hier nur ein Teilverlust eintritt, ist das eine wichtige Information, die wir selbstverständlich einarbeiten. Darüber hinaus bezweckt das Programm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ die Förderung einer klimaresilienten Waldbewirtschaftung, die über gesetzliche Mindestanforderungen hinausgeht. Ich halte es für nicht ausgeschlossen, dass mit der Errichtung von Windrädern und den damit verbundenen Eingriffen eine Verletzung von Förderbedingungen eintritt, was zum Verlust oder zur Rückforderung der Förderung führen kann — insbesondere wenn:
    • die Windräder auf Waldflächen errichtet werden, die im Fördervertrag enthalten sind,
    • dadurch Bewirtschaftungskriterien nicht mehr eingehalten werden können, oder
    • die Förderrichtlinie ausdrücklich ein solches Vorhaben als Ausschlussgrund vorsieht.
      Wenn Sie also nur eine Kürzung von 1,3 % annehmen, lassen Sie uns dazu bitte einen Nachweis zukommen. Wir veröffentlichen Klarstellungen.

Wir möchten unterstreichen: Die BI erhebt keinen Anspruch auf alleinige Wahrheit, sondern fordert Transparenz und eine offene Diskussion. Dass wir uns weder an der Broschüre der Gemeinde noch am Infoabend beteiligt haben, hatte Gründe, die wir Ihnen mitgeteilt haben: fehlende Gleichbehandlung, eingeschränkte Redezeit und die Unmöglichkeit, kritische Fragen ausreichend darzustellen.

Für die Bevölkerung wäre es darüber hinaus sicher auch relevant, den kritischen Stimmen in Ihrem Gemeinderat Gehör zu verschaffen. Sie blenden das konsequent aus mit dem Hinweis, dass diese sich an Ihrer Plakataktion nicht beteiligen. Die Frage, in welcher Form ihnen eine Beteiligung zugestanden worden wäre, beantwortet dieser Hinweis nicht.

Wir sind überzeugt: Der Bürgerentscheid lebt davon, dass unterschiedliche Sichtweisen nebeneinander stehen dürfen. Bürgerinnen und Bürger sollen dann frei und auf Basis aller Informationen entscheiden.

Wir werden unsere Position weiterhin sachlich vertreten und bitten Sie, die Diskussion im gleichen Geist der Fairness und demokratischen Kultur zu führen.

Wir prüfen gerne Ihr Angebot, sofern ernst gemeint, auch unsere Plakate aufzuhängen. Können Sie mir dazu bitte mitteilen, welche Punkte und Vorschriften wir dabei berücksichtigen müssen?

Mit freundlichem Gruß

Harry Stopka

für die Bürgerinitiative „unserSO“