Unsere transparente Seite zu den Veröffentlichungen im Gemeindeblatt
Im Gemeindeblatt werden die Protokolle der öffentlichen Gemeinderatssitzungen häufig verkürzt dargestellt. Da die Gemeinde den Druck des Gemeindeblatts finanziert, spielt jede Zeile auch eine finanzielle Rolle. Nicht immer sind wohl deshalb alle Fragen und Antworten im Gemeindeblatt aufgeführt. Für interessierte Leser bieten wir hier die Fragen und Antworten in detaillierter Form an, die wir gestellt haben. Die nicht im Gemeindeblatt berücksichtigten Fragen und Antworten finden Sie am Ende der Seite.
Gemeinderatssitzung vom 19.12.2024
Zur Beachtung
Die Darstellung zu der Gemeinderatssitzung vom 19.12.2024, die im Mitteilungsblatt der Gemeinde vom 10.01.2025 veröffentlicht wurde, stellen wir diesmal an die erste Stelle. Im Anschluss folgen dann die Fragen der Einwohner und die Antworten des Gemeinderats. Sämtliche Fragen und Antworten beziehen sich auf die Sitzungsvorlage TOP 6, wie nachstehend abgebildet.


Gemeindeblatt: TOP 1 – Fragestunde der Einwohner Ein Zuhörer stellte mehrere Detailfragen zum geplanten Bürgerdialog in Sachen Flächenausweisung für Windenergieanlagen, die vom Vorsitzenden beantwortet wurden. Des Weiteren erkundigte er sich nach Details zur Sitzungsvorlage zu Tagesordnungspunkt 6. Der Bürgermeister gab Auskunft zur Ausweisung der Wasserschutzzonen für die Loch- und Grashaldenquelle sowie des Juxbrunnens. Weitere Fragen des Zuhörers betrafen die Eigentümerschaft von Flächen unterhalb des Lupfens, ein mögliches Flächenpooling für Windkraftstandorte sowie die als möglichen Standort ausgewiesene Fläche auf dem Weilheimer und Wurmlinger Berg.
Frage zum sachverhalt
Bürger: Der Bürger bezog sich in der Einleitung seiner Frage auf einen Artikel der Schwäbische Zeitung vom 16.12.2024, in dem berichtet wurde, dass die ForstBW seine Flächen in der Gemarkung Seitingen-Oberflacht europaweit ausschreibt und in dem unser Bürgermeister Buhl zitiert wird, dass es in Seitingen-Oberflacht eine Bürgerinitiative gibt, die sich gegen Windkraft engagiert. Der Bürger wies darauf hin, dass es in Seitingen-Oberflacht noch eine weitere Bürgerinitiative, unserSo, gibt, die einen ergebnisoffenen Dialog anstrebt. Seine Frage zielte darauf ab, ob es nicht sinnvoller wäre, beide Bürgerinitiativen zu einem gemeinsamen Dialog einzuladen um im Vorfeld zentrale Fragen und Standpunkte zu klären um den geplanten Bürgerdialog strukturierter und effizienter zu gestalten.
Gemeinderat: Dem Bürger wurde zugesagt, die Frage bei der Behandlung von TOP 6 im Laufe der Gemeinderatssitzung zu behandeln. Er erhielt dazu auch im weiteren Verlauf der Sitzung keine Antwort zu dieser Frage.
Frage zu TOP 6a
Bürger: Die Frage des Bürgers bezog sich auf TOP 6a der Sitzungsvorlage und ob die Herausnahme der engeren Wasserschutzone II für die Quelle im Loch und der Grashaldenquelle im Regionalplan zur Verhinderung der Überbauung durch Windkraftanlagen sich auf das hydrologische Gutachten vom 02.03.2016 bezieht, obwohl das noch nicht rechtskräftig festgesetzt wurde.
Gemeinderat: Das wurde bejaht.
Frage zu TOP 6b
Bürger: Die Frage des Bürgers bezog sich auf TOP 6b der Sitzungsvorlage „Berücksichtigung der vorhandenen Geologie“ und der Formulierung „Diese Forderung wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für ein konkretes Vorhaben geprüft“. Der Bürger wollte wissen, wer der Vorhabenträger des konkreten Vorhabens sei .
Gemeinderat: Der Gemeinderats verneinte ein konkretes Vorhaben, demzufolge gäbe es auch keinen Vorhabenträger. Was die ForstBW angeht, die ebenfalls Grundstücke in den betroffenen Gebieten besitzt, wisse man das nicht.
Frage zu TOP 6C
Bürger: Die Frage des Bürgers bezog sich auf TOP 6c der Sitzungsvorlage „Abstand zum Naturschutzgebiet Lupfen“ und der ausgewiesenen Fläche für Windräder. Konkret wollte der Bürger wissen, ob die Gemeinde auf dem Rötenberg in der ausgewiesenen Vorrangfläche für Windenergie größere, zusammenhängende Flächen besitzt.
Gemeinderat: Der Gemeinderat bestätigte, dass die Fläche größtenteils auf der Gemeindemarkung liegt und die Gemeinde und ForstBW oben im Wald Grundstücke besitzt. Die Feldflächen im ausgewiesenen Vorranggebiet befänden sich größtenteils in privater Hand und man könne nicht ausschließen, das darunter sich auch Flächen in Gemeindebesitz befänden. Allerdings keine großen Flächen.
Weitere Frage zu TOP 6C
Bürger: Der Bürger wollte dann noch wissen, ob sich die Privatflächen mehrheitlich im Eigentum einer Person oder mehrerer Eigentümer befinden und ob Kenntnisse über ein geplantes oder betriebenes Flächenpooling zur Errichtung von Windrädern vorliegen. Er fragte dann noch nach, ob eventuell private Eigentümer schon in einer Vorhabenplanung für Windräder in Bezug auf diesen Standort bekannt seien.
Gemeinderat: Der Gemeinderat bestätigte, dass so weit bekannt, die Flächen sich in Besitz von vielen Eigentümern befinden und der Gemeinde keine Initiative für ein Flächenpooling bekannt sei. Private Initiativen seien bisher auch nicht bekannt.
Generelle Nachfrage zu TOP 6C
Bürger: Der Bürger stellte dann abschließend zu TOP 6c die Frage, wie die Gemeinde die Bebauung mit Windrädern trotz Siedlungsnähe zu verhindern gedächte, falls sich die Eigentümer der Flächen für eine Bebauung entschließen.
Gemeinderat: Der Gemeinderat bemerkte dazu, dass das tatsächlich eine schwierige Frage sei und man sich dann damit zuerst auseinander setzen müsste. Man halte das aber im Moment für nicht so wahrscheinlich, dass sich da die Eigentümer zusammentun und an einem Strang ziehen um die Flächen gemeinsam für Windkraftanlagen zur Verfügung stellen.
Frage zu TOP 6d
Bürger: Der Bürger wollte hier den Punkt 6d „Herausnahme der Flächen auf dem Weilheimer Berg“ geklärt haben, da aus der Sitzungsvorlage hervorging, dass der Regionalverband die Fläche nicht aus der Standortplanung für Windräder herausnimmt, aber gleichzeitig auf den veröffentlichten Karten des Regionalverbandes dieser Standort fehlte.
Gemeinderat: Der Gemeinderat bestätigte, dass die eigentliche Fläche „Weilheimer Berg“ laut Regionalplanung entfällt und es sich in diesem Fall um eine Unschärfe in der Formulierung der Sitzungsvorlage handelt und es sich dabei tatsächlich um den Wurmlinger Berg handelt. Der Wurmlinger Berg ist als Vorranggebiet für Windkraftanlagen ausgewiesen.
Letzte Frage „Juxbrunnen“
Bürger: Die letzte Frage des Bürgers bezog sich auf den Juxbrunnen und warum dieser bei der Sitzungsvorlage TOP 6 keine Erwähnung findet, obwohl auch hier ein hydrologisches Gutachten zur Erweiterung des Wasserschutzgebietes aus dem Jahr 2020 vorliegt und die abschließende Stellungnahme des Landesamts für Geologie, Rohstoff und Bergbau bis Ende März 2024 erwartet wurde, aber immer noch nicht vorliegt.
Gemeinderat: Der Gemeinderat bezog dahingehend Stellung, dass im Einzugsbereich des Juxbrunnen keine Flächen für Windkraftanlagen aktuell vorgesehen sind und bei Punkt 6 der Tagesordnung ginge es ja um Flächen für Windkraftanlagen. Derzeitiger Stand und so auch genehmigt, müsste die Wasserschutzzone erweitert werden. Alle erforderlichen Messungen seien vorgelegt worden. Das Verfahren hängt leider nur noch am Verwaltungsakt.
Beschlussfassung
Gemeinderat: Der Gemeinderat fasste dann den Beschluss, zügig einen Bürgerdialog unter Leitung des Forums Energiedialog zu dem Thema Windräder zu veranstalten und in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Talheim, da Talheim mit Flächen da oben beteiligt wäre und der Gemeinderat Talheim letzte Woche darüber beraten und mit großer Mehrheit für die Teilnahme am Forum Energiedialog abgestimmt habe. Das weitere Vorgehen wäre dann so, dass man sich mit den beiden Gemeinderäten nicht öffentlich beraten würde, wie das weitere Vorgehen sei und wie der Bürgerdialog stattfinden solle.
Gemeinderatssitzung vom 28.11.2024
Nahversorgung
Bürger: Ich war letzte Woche am Wurstwagen und mußte mir anhören, wie sich 2 Damen lautstark über den Nahkauf beschwert haben. Er ist schon lange geschlossen und man hört überhaupt nichts über den Baufortschritt. Die letzte Aussage war: Wenn sich der Bürgermeister einmischt, dann ist das Projekt gefährdet ?
Gemeindeblatt: Der Bürgermeister informierte über den aktuellen Stand in Sachen Nahversorgung. Nach dem Absprung der Firma REWE kurz nach Beschluss des Bebauungsplans sind die Eigentümer mit zwei potentiellen Marktbetreibern im Gespräch. Ob gewünschte Abweichungen vom Bebauungsplan genehmigt werden können, wird derzeit durch die Verwaltung geklärt
Baarwasserversorgung
Bürger: Ich war bei der Besichtigung der Wasserversorgung. Da habe ich erfahren, dass es möglich ist, das Wasser der Baarwasserversorgung ohne Pumpe in den Hochbehälter zu leiten. Warum wird dieses Projekt nicht verwirklicht? Warum ist auf diesen Gebäuden keine Photovoltaikanlage?
Gemeindeblatt: Der Mitbürger erkundigte sich, warum das Trinkwasser der Baarwasserversorgung immer noch immer im Hochbehälter Grashalde ein zweites Mal aufbereitet wird. Ein Mitglied des Gemeinderates klärte ihn auf, dass keine direkte Verbindungsleitung von der Baarwasserversorgung in den Hochbehälter bestehe. Deshalb werde das Baarwasser zusammen mit dem Wasser aus dem Juxbrunnen über das Pumpwerk Oberflacht in den Hochbehälter gepumpt und dort aufbereitet. Eine Bypassleitung erfordere einen höheren Invest.
Nahwärme
Bürger: Ich war auch an der Gewerbeausstellung. Da habe ich erfahren, dass die Firma P+B das Gebäude für die Fernwärme errichtet hat. Das Grundstück gehört der Gemeinde. Gibt es einen langfristigen Pachtvertrag? Kann man den einsehen?
Gemeindeblatt: Der Mitbürger verlangte Einsicht in den Pachtvertrag mit den Betreibern der Nahwärme Seitingen-Oberflacht. Dem Pachtvertrag wurde den Gemeinderat zugestimmt. Eine Einsicht Dritter ist nicht möglich, da persönliche Interessen verletzt würden.
Windkraftanlagen
Bürger: Herr Buhl, Sie sind ja aktives Mitglied im Regionalverband. Ihre Stimme zählt! Ich würde mir wünschen, dass Sie ihre Gemeinderäte motivieren, damit wir nicht von Windrädern umzingelt werden.
Gemeindeblatt: Der Mitbürger forderte den Bürgermeister auf, sich im Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg gegen Windkraftanlagen auf Gemarkung Seitingen-Oberflacht auszusprechen. Der Mitbürger wurde aufgeklärt, dass hier grundsätzlich der Gemeinderat entscheidet. Aktuell beginne die zweite Offenlage sowie Bürgerbeteiligung und Anhörung der Träger öffentlicher Belange für den Teilplan Windkraft des Regionalplans. Dies wolle der Gemeinderat zum Anlass nehmen, um eine umfassende Bürgerinformation durchzuführen. Entscheidungen könnten erst später fallen.
Gemeindewald
Bürger: Wir sehen eine zunehmende Entwaldung unserer Flächen. Was wird dagegen unternommen?
Gemeindeblatt: Der Mitbürger wollte wissen, wie die Gemeinde auf die Entwaldung reagiere. Der in der Sitzung anwesende stellvertretende Leiter des Forstamts Tuttlingen erläuterte die zehnjährige Planung in der Forstwirtschaft. Für den Gemeindewald Seitingen-Oberflacht ist für diesen Zeitraum ein Einschlag von 52.000 Festmeter Holz vorgesehen. Darin sind auch die zufälligen Nutzungen durch Sturm, Dürre, Käferbefall und Schneebruch enthalten. Der Einschlag ist so bemessen, dass mindestens dieselbe Menge an Holz in diesem Zeitraum nachwächst. Die Aufforstung erfolgt überwiegend durch Naturverjüngung, teilweise aber auch durch Neupflanzungen. Zu einer Entwaldung komme es daher nicht.
Wasserleitungsnetz
Bürger: Unsere Wasserleitungen sind marode. Gibt es ein Konzept zur Sicherung der Wasserinfrastruktur ?
Gemeindeblatt: Der Mitbürger erkundigte sich, wann die Gemeinde die von regelmäßigen Rohrbrüchen betroffenen Wasserleitungen erneuere. Der Bürgermeister informierte, dass in einer Straße nicht nur die Wasserleitung, sondern auch der Kanal liege. Vor einer Auswechslung müsse deshalb auch der Kanalzustand überprüft werden. Dies sei im Jahr 2025 für das gesamte Ortsnetz geplant. Erst danach könne der Gemeinderat eine Sanierungsstrategie entwickeln.
Einwohnerversammlung
Bürger: Wann findet eine Einwohnerversammlung statt und wenn keine geplant ist, warum nicht ?
Gemeinderat: Eine Einwohnerversammlung sei nicht geplant. Man sehe keinen Bedarf für eine Versammlung, da keine Informationen zu verteilen wären. Eine Veranstaltung findet erst statt, wenn Interesse besteht.
Gemeindeblatt: keine Erwähnung im Gemeindeblatt.
Bürger: Wie stellt der Gemeinderat das Interesse fest ?
Gemeinderat: Die Frage wurde nicht beantwortet
Gemeindeblatt: keine Erwähnung im Gemeindeblatt.
Bürger: Wieso ist eine Einwohnerversammlung nicht geplant, obwohl genügend Bedarf wichtiger Themen wie Nahkauf, Windrad etc. besteht?
Gemeinderat: Zum Nahkauf gibt es, wie bereits ausgeführt keine, Themen. Zum Thema Windräder soll im Herbst / Winter 2025 eine Informationsveranstaltung stattfindet. Auf weitere Nachfrage führte ein Gemeinderatsmitglied aus, dass die Entscheidungen über die Windkraftanlagen aus seiner Sicht schwer sind und die Bürger bei diesen komplexen Themen mitentscheiden sollten.
Gemeindeblatt: keine Erwähnung im Gemeindeblatt.
Bürgerentscheid
Bürger: Ist das in Bezug auf die Einwohnerversammlung so zu verstehen, dass es zu dem Thema Windkraftanlagen geplant ist, eine Bürgerentscheidung durchzuführen?
Gemeinderat: Zwei Gemeinderatsmitglieder haben das verneint. Ein Bürgerentscheid zu den Windrädern sei nicht gewollt. Der Gemeinderat entscheidet zu diesem Thema.
Gemeindeblatt: keine Erwähnung im Gemeindeblatt.