Windkraftstandorte Seitingen-oberflacht

Diese Seite zeigt die geplanten Windkraftstandorte um Seitingen-Obeflacht und beschäftigt sich mit den Standortfragen. Das ist die Basis, vergleichbar mit einem Hausbau. Dort fängt man zunächst auch mit dem Fundament oder dem Keller an, um sich dann den weiteren Planungen zuzuwenden.

Bild 1 zeigt die geplanten Windkraftstandorte um Seitingen-Oberflacht. 3- 5 Windräder für den Standort Oberer Berg, 3-6 Windräder für den Standorte Wurmlinger Berg, Zundelberg sind für den Anfang in der Regionalplanung aufgeführt. Ausgewiesen sind somit die Standorte Oberer Berg, Höllbühl, Wurmlinger Berg und Zundelberg und sollen zum 30.09.2025 so festgesetzt werden.

Bild zeigt Winkraftstandorte um Seitingen-Oberflacht

Im nachfolgenden Bild sehen Sie eine mögliche Version der realen visuellen Wahrnehmung an Hand der Standorte Oberer Berg bis Höllbühl.

Das nachfolgende Bild simuliert die mögliche Bebauung auf Basis der Regionalplanung

Visualisierung der Windkraftstandorte

Das nachfolgende Bild zeigt den Querschnitt eines Karstgebietes.

Bild - Querschnitt Karstgebiet

Nachstehendes Bild zeigt diese Rutschungsgebiete: Seitingen-Oberflacht im Gebiet Oberer Berg, Kohlhalde – (Bluthalde, Storenhalde, Grashalde, Unterer Berg, Kohlberg, Herrenwald ) plus Höllbühl( Lupfen) und auf der Wurmlinger Seite sind die Gebiete Unterer Berg bis Zundelberg betroffen.

Bild - LGRB Rutschungsgebiete

Das nachfolgende Bild zeigt, an Hand der Erddeponie Grashalde, wie das dann in der Realität aussieht. Das Bild zeigt anschaulich die fragile Geologie der zu bebauenden Flächen und die Nähe zu den Wohngebieten.

Bild Erddeponie Grashalde

Erddeponie Grashalde

TOP 7 aus der Gemeinderatssitzung vom 20.01.2022

in der Gemeinderatssitzung am 20.01.2022 wurden die Maßnahmen beraten, die in Folge der Sperrung der Erddeponie durch das Landratsamt auf Grund von Rutschungen notwendig wurden. Die Kostenschätzungen dafür beliefen sich auf 55.000,00 Euro.

Gegenüber der Regionalplanung hatte das Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB), das im Rahmen der aktuellen Planung „Regionalbedeutsame Windkraftanlagen“ dann so formuliert: „Es wird darauf hingewiesen, dass Rutschgebiete bei der Errichtung von Windkraftanlagen zu geotechnisch bedingten Mehraufwendungen führen oder die Errichtung aus wirtschaftlichen oder bautechnischen Gründen unmöglich machen können.- erhöhte Baugrundrisiken für Windkraftanalgen in den Verbreitungsbereichen verkarsteter Gesteine bestehen. Außer den in den Geologischen und Topografischen Karten verzeichneten Erdfällen bzw. Dolinnen lassen sich im hochauflösenden Digitalen Geländemodell weitere Verkarstungsstrukturen erkennen. Ingenieurgeologische Belange werden im Rahmen der Anhörung zu konkreten Planungen (z.B. Bebauungspläne) beurteilt, wenn Art und Umfang der Eingriffe in den Untergrund näher bekannt sind.“

Die Wasserschutzgebiete

Die Wasserschutzgebietszone I und II bei der Grashaldenquelle und der Quelle im Loch hat man aktuell in dem Planverfahren für die Vorranggebiete ausgespart. Die Quellen speisen sich aber aus der Wasserschutzzone II und III. Dort versickert das Wasser an der Oberfläche und fließt unterirdisch (siehe nachfolgendes Bild – Geländeschnitte ) zu den Quellen. Die Zone III soll nun bebaut, die Flächen versiegelt werden. Die Größe der Zone II sollte über eine sogenannte 50-Tage Kennlinie festgelegt werden. Was das konkret bedeutet, können Sie auf unserer Seite Wasser nachlesen. Einstweilen nur soviel. Dieser Test wurde bislang nicht gemacht, obwohl das hydrogeologische Abschlussgutachten zur Abgrenzung der Wasserschutzgebiete seit dem 02.03.2016 vorliegt. Die Wasserschutzzone II nun lediglich fachtechnisch abgegrenzt werden. Ohne klare Kenntnisse der Wasserflüsse aus Wasserschutzzone II und III stehen der Bebauung und der daraus resultierenden Versiegelung der Flächen die Belange unserer Trinkwasserquellen gegenüber. Rund 600.000,00 € unserer bisherigen Investitionen in unsere Trinkwasserquellen könnten damit verloren sein. Zukünftig könnte unsere Trinkwasserversorgung, angesichts zunehmender Wasserknappheit, sehr teuer werden.

50-Tage-Kennlinie

50 Tage Kennlinie – Dieser Begriff beschreibt das Verfahren, das eingefärbtes Grundwasser von der äußeren Grenze der Wasserschutzzone II in einem Zeitraum von ca. 50 Tagen bis zum Eintreffen in der Quelle oder des Brunnens benötigt

Bild - Wasserschutzgebiete

Die Geländeschnitte der betroffenen Gebiete

Bild - Querschnitt Gelände Oberer Berg

Wasserführung in der Realität – Mittig abgebildet sehen Sie im nächsten Bild einen hellen Fleck. Das ist kein Wasser, das über die Abbruchkante auf den Hang fließt. Das Wasser tritt an der Stelle aus dem Hang aus. Auf dem übernächsten Bild sehen Sie, wie sich das Wasser zunächst mal unter der Deckschicht des Waldbodens sammelt, hangabwärts abließt und schließlich in die Grundwasserleiter versickert.

Bild Wasseraustritt Erddeponie Grashalde

Erddeponie Grashalde

Bilder Wasser Lupfen-Lochen

Lupfen – Lochen

Verantwortung – In der aktuellen Situation würden Architekten und Bauherren darüber nachdenken, wie das Problem gelöst werden kann und welche Kosten dabei entstehen könnten. Im nächsten Schritt würden sie mögliche zukünftige Probleme, die sich aus der Lösung ergeben könnten, abwägen oder einen alternativen Bauplatz in Betracht ziehen. Dies stellt unsere Ausgangslage dar, nicht jedoch ein Fazit. Ob das Haus letztlich finanzierbar oder gewollt ist und in welcher Form, entscheidet sich nicht sofort, sondern basiert auf der schrittweisen Sammlung weiterer Informationen. Unsere Seiten, wie Karst, Wasser, Alternativen u.s.w bilden das Gerüst dieser Vorgehensweise. Es werden noch weitere Seiten hinzu kommen, bestehende Seiten erweitert.